Über den Verband
  Vorstand
  Geschäftsstelle
  Beiträge über die DVJJ
  Satzung
  Mitglied werden
  Netzwerk: Jugendakademie
  Mitgliedschaften & Partner
BAGen | Regionalgruppen
Presse
Stellungnahmen
Nachrichten
ZJJ / DVJJ Journal
Themenschwerpunkte
Aus der Praxis
Veranstaltungen
Material Service
28. Jugendgerichtstag
Links
Sitemap
Home 
 

Struktur der DVJJ

 
Die DVJJ ist einerseits in Regional- und Landesgruppen unterteilt. Zusätzlich gibt es inzwischen sechs fachlich ausgerichtete Bundesarbeitsgemeinschaften.

Die DVJJ ist in allen Bundesländern mit einer Landesgruppe vertreten. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es anstelle einer Landesgruppe je zwei Regionalgruppen: In Bayern die Regionalgruppen Nordbayern und Südbayern und in NRW die Gruppen Westfalen-Lippe und Rheinland. Für Schleswig-Holstein und Hamburg besteht die gemeinsame Regionalgruppe Nord. Die regionalen Gruppen organisieren sich in Form eines nicht rechtsfähigen Vereins. Satzung und Tätigkeit der regionalen Gruppen müssen den Grundsätzen dieser Satzung und den Beschlüssen der Vereinigung entsprechen.

 


Organe der DVJJ

Organe der DVJJ sind nach § 4 der Satzung die Mitgliederversammlung, der Geschäftsführende Ausschuss und der Vorstand.

Die Mitgliederversammlung wird i.d.R. alle drei Jahre am Rande des Jugendgerichtstages einberufen. Ihr obliegt die Entscheidung in allen grundlegenden Fragen, insbesondere die Änderung der Satzung und die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie die Bestimmung des Vorstandes und der Berufsspartenvertreter im Geschäftsführenden Ausschuss.

In der Zeit zwischen den Jugendgerichtstagen ist der Geschäftsführende Ausschuss mit der Wahrnehmung der grundlegenden Entscheidungen betraut, sofern nicht die Einberufung einer Mitgliederversammlung erforderlich ist. Dazu gehört u.a. die Vorbereitung der nächsten Jugendgerichtstage.
Der Geschäftsführende Ausschuss setzt sich aus dem Vorstand, den Vorsitzenden der Landes- und Regionalgruppen, den Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaften und je einem Vertreter der in der DVJJ vertretenen Berufssparten zusammen. Letztere werde auf der Mitgliederversammlung gewählt.

Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und vier Stellvertretern. Im Vorstand sollen die Bereiche Justiz, Soziale Arbeit und Wissenschaft vertreten sein. Der Vorstand wird für drei Jahre gewählt.

 


Geschäftsführender Ausschuss
Dem GA gehören neben den hier aufgeführten Fachspartenvertreterinnen und -vertretern qua Amt der Vorstand sowie je ein Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaften sowie der Regional- und Landesgruppen an. Die Fachspartenvertreterinnen und -vertreter werden auf der regulären Mitgliederversammlung während des Jugendgerichtstages gewählt.
  • Jugendgerichte
    1. Vertreter: Jugendrichter Martin Graf, Lörrach
    Stellvertreter: Jugendrichter Berthold Sellmann, Bergisch Gladbach

  • Jugendgerichtshilfe
    1. Vertreterin: Dipl.-Sozialpädagoge Thomas Thill, Weißenburg
    Stellvertreter: Dipl.-Sozialpädagoge York Rieckhof, Hamburg

  • Jugendstaatsanwaltschaft
    1. Vertreterin: Jugendstaatsanwältin Ulrike Hopf, Hannover
    Stellvertreter Jugendstaatsanwalt: Michael Sommerfeld, Kiel

  • Jugendstrafvollzug
    1. Vertreter: Regierungsdirektor Prof. Dr. Joachim Walter, Adelsheim
    Stellvertreter: Oberlehrer JVD Siegfried Löprick, Göttingen

  • Rechtsanwaltschaft
    1. Vertreter: Rechtsanwalt Lukas Pieplow, Köln
    Stellvertreter: Rechtsanwalt Joachim Schmitz-Justen, Köln

  • Polizei
    1. Vertreter: Kriminalhauptkommissar Ulrich Roeder, Mainz
    Stellvertreter: Erster Kriminalhauptkommissar Werner Kunath, Hamburg

  • Sonstige Jugendhilfe
    1. Vertreterin: Sozialarbeiterin Susanne Huick, Sulingen
    Stellvertreter: Sozialarbeiter Edwin Zink, Abensberg

  • Ambulante Maßnahmen/Hilfen zur Erziehung, freie Träger
    1. Vertreter: Diplompädagoge Peter Hahlbrock, Hildesheim
    Stellvertreter: Dipl.-Sozialpädagogin Beate Ullrich, Wolfenbüttel

  • Bewährungshilfe
    1. Vertreterin: Bewährungshelferin Marianne Lübbemeier, Baden-Baden
    Stellvertreterin: Bewährungshelferin Ulrike Jensen, Offenburg

  • Rechtswissenschaft/Kriminologie
    1. Vertreter: Prof. Dr. Bernhard Villmow, Hamburg
    Stellvertreter: Prof. Dr. Dieter Rössner, Marburg

  • Jugendpsychiatrie/Psychologie
    1. Vertreter: Prof. Dr. med. Dietrich Petersen, Langen-Depstedt

  • Erziehungs- und Sozialwissenschaften
    1. Vertreter: Prof. Dr. Hans-Joachim Plewig, Lüneburg
    Stellvertreter: Prof. Dr. Philipp Walkenhorst, Köln