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Die DVJJ ist einerseits in Regional- und
Landesgruppen unterteilt. Zusätzlich gibt es inzwischen sechs
fachlich ausgerichtete Bundesarbeitsgemeinschaften.
Die DVJJ ist in allen Bundesländern mit einer Landesgruppe vertreten.
In Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es anstelle einer Landesgruppe
je zwei Regionalgruppen: In Bayern die Regionalgruppen Nordbayern
und Südbayern und in NRW die Gruppen Westfalen-Lippe und Rheinland.
Für Schleswig-Holstein und Hamburg besteht die gemeinsame Regionalgruppe
Nord. Die regionalen Gruppen organisieren sich in Form eines nicht
rechtsfähigen Vereins. Satzung und Tätigkeit der regionalen
Gruppen müssen den Grundsätzen dieser Satzung und den Beschlüssen
der Vereinigung entsprechen.
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Organe der DVJJ
Organe der DVJJ sind nach § 4 der Satzung die Mitgliederversammlung,
der Geschäftsführende Ausschuss und der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung wird i.d.R. alle drei Jahre am Rande
des Jugendgerichtstages einberufen. Ihr obliegt die Entscheidung in
allen grundlegenden Fragen, insbesondere die Änderung der Satzung
und die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie die Bestimmung
des Vorstandes und der Berufsspartenvertreter im Geschäftsführenden
Ausschuss.
In der Zeit zwischen den Jugendgerichtstagen ist der Geschäftsführende
Ausschuss mit der Wahrnehmung der grundlegenden Entscheidungen
betraut, sofern nicht die Einberufung einer Mitgliederversammlung
erforderlich ist. Dazu gehört u.a. die Vorbereitung der nächsten
Jugendgerichtstage. Der Geschäftsführende
Ausschuss setzt sich aus dem Vorstand, den Vorsitzenden der Landes-
und Regionalgruppen, den Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaften
und je einem Vertreter der in der DVJJ vertretenen Berufssparten zusammen.
Letztere werde auf der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und vier Stellvertretern.
Im Vorstand sollen die Bereiche Justiz, Soziale Arbeit und Wissenschaft
vertreten sein. Der Vorstand wird für drei Jahre gewählt.
Geschäftsführender
Ausschuss
Dem GA gehören neben den hier aufgeführten Fachspartenvertreterinnen
und -vertretern qua Amt der Vorstand sowie je ein Vertreter
der Bundesarbeitsgemeinschaften sowie der Regional- und Landesgruppen
an. Die Fachspartenvertreterinnen und -vertreter werden auf der regulären
Mitgliederversammlung während des Jugendgerichtstages gewählt.
- Jugendgerichte
1. Vertreter: Jugendrichter Martin Graf, Lörrach
Stellvertreter: Jugendrichter Berthold Sellmann, Bergisch Gladbach
- Jugendgerichtshilfe
1. Vertreterin: Dipl.-Sozialpädagoge Thomas Thill, Weißenburg
Stellvertreter: Dipl.-Sozialpädagoge York Rieckhof, Hamburg
- Jugendstaatsanwaltschaft
1. Vertreterin: Jugendstaatsanwältin Ulrike Hopf, Hannover
Stellvertreter Jugendstaatsanwalt: Michael Sommerfeld, Kiel
- Jugendstrafvollzug
1. Vertreter: Regierungsdirektor Prof. Dr. Joachim Walter, Adelsheim
Stellvertreter: Oberlehrer JVD Siegfried Löprick, Göttingen
- Rechtsanwaltschaft
1. Vertreter: Rechtsanwalt Lukas Pieplow, Köln
Stellvertreter: Rechtsanwalt Joachim Schmitz-Justen, Köln
- Polizei
1. Vertreter: Kriminalhauptkommissar Ulrich Roeder, Mainz
Stellvertreter: Erster Kriminalhauptkommissar Werner Kunath, Hamburg
- Sonstige Jugendhilfe
1. Vertreterin: Sozialarbeiterin Susanne Huick, Sulingen
Stellvertreter: Sozialarbeiter Edwin Zink, Abensberg
- Ambulante Maßnahmen/Hilfen zur Erziehung, freie Träger
1. Vertreter: Diplompädagoge Peter Hahlbrock, Hildesheim
Stellvertreter: Dipl.-Sozialpädagogin Beate Ullrich, Wolfenbüttel
- Bewährungshilfe
1. Vertreterin: Bewährungshelferin Marianne Lübbemeier, Baden-Baden
Stellvertreterin: Bewährungshelferin Ulrike Jensen, Offenburg
- Rechtswissenschaft/Kriminologie
1. Vertreter: Prof. Dr. Bernhard Villmow, Hamburg
Stellvertreter: Prof. Dr. Dieter Rössner, Marburg
- Jugendpsychiatrie/Psychologie
1. Vertreter: Prof. Dr. med. Dietrich Petersen, Langen-Depstedt
- Erziehungs- und Sozialwissenschaften
1. Vertreter: Prof. Dr. Hans-Joachim Plewig, Lüneburg
Stellvertreter: Prof. Dr. Philipp Walkenhorst, Köln
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